Deutsches Urheberrecht – Das gibt es zu beachten
Wer ohne ausdrückliche Genehmigung irgendwelche kopierten Texte, Musik oder auch Bilder ins Internet stellt, kann sich erheblichen Ärger einhandeln. Meistens sind solche Dateien durch Urheberrechte geschützt. Die gilt genauso für die Verwendung zur Gestaltung von Webseiten sowie auch bei Veröffentlichung in den sozialen Netzwerken wie etwa Facebook, Twitter und dergleichen. Klagt jemand eine Urheberrechtsverletzung ein kann dies richtig teuer werden. Nebst den Gerichtskosten können auch noch Schadenersatzforderungen anstehen.
Welche Texte dürfen auf einer Webseite vorhanden sein?
Hier gelten ganz klare Vorgaben. Eine Webseite erstellen ist eine Sache, diese aber dann auch mit guten, zum Teil auch erklärbaren Texten auszustatten ist wieder eine andere Geschichte. Die Verordnung über Plagiate gibt vor, dass in einem Text keine längeren Wortkombinationen von vier oder mehr Worten verwendet werden dürfen, die so schon einmal zu finden sind. Ansonsten wird dies als Kopie, auch Plagiat genannt eingestuft. Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für Bücher und Printmedien wie Zeitungen und auch Online-Zeitungen. Diese Urheber-Verletzung ist schon vielen Leuten zum Verhängnis geworden, ganz besonders beim Schreiben von Dissertationen. Gelegentlich werden dann nach Bekanntwerden Titel wie Doktor oder Professor nachträglich aberkannt. Für gewisse Textpassagen gibt es Ausnahmen. Die sogenannte Zitat-Regelung. Wird eine fremde Textpassage übernommen muss diese klar als Zitat deklariert werden, wobei auch die Quelle genannt werden muss, wo diese Textpassage abgeschaut wurde.
Um solchen Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen gibt es sogenannte Plagiatsprüfungs-Programme. Hier gibt es wiederum kostenlose wie auch kostenpflichtige Programme. Der geschriebene Text muss in ein Feld des entsprechenden Programms einkopiert werden, per Mausklick wird nun dieser Text die Plagiatsprüfung durchlaufen. Texte oder auch nur Textpartien oder einzelne Wortkombinationen die bereits im Internet vorhanden sind werden in der Regel rot als Plagiat angezeigt. Der Texter hat nun die Aufgabe, den Text so umzuformulieren, dass der Text sinngemäß bleibt aber mit anderen Worten beschrieben wird.
Welche Bilder darf man auf einer Webseite veröffentlichen?
Auch die Verwendung von Bildern im Internet ist ganz klar vom Gesetz her geregelt. Selbst aufgenommene Bilder dürfen problemlos ins Internet gestellt werden, solange die nicht gegen Anstand, Moral und gute Sitten verstoßen oder unter das Anti-Rassismus-Gesetz bzw. unter Poronographie fallen. Dies dürfte bei Webseiten ja eher nicht der Fall sein. Bilder die aus dem Internet kopiert werden sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Der damalige Fotograf hat also sämtliche Rechte an dem entsprechenden Bild. Um so ein Bild verwenden zu dürfen muss die Person, die die Urheberrechte besitzt, schriftlich um Erlaubnis gebeten werden. Die Zusage muss ebenfalls in schriftlicher Form vorliegen um das Bild zu eigenen Zwecken verwenden zu dürfen, ansonsten könnte auch eine Klage ins Haus flattern. Viele Fotografen stellen deshalb ihre Bilder in Bildportalen ein. Gegen eine Provision vermarkten nun diese Betreiber von Bildportalen die eingestellten Bilder. Wird für einen bestimmten Zweck das ideale Bild gefunden, kann gegen Bezahlung nun das Recht erworben werden dieses Bild zu verwenden. Hier gibt es auch wieder Abstufungen, ob das Bild lediglich einmal oder mehrmals verwendet werden darf.
Musik auf Webseiten
Das veröffentlichen von Musik zum Beispiel auf einer Webseite als Unterlagerung von Texten und Bildern ist nochmals heikler als die Urheberrechte von Bildern und Texten. Hier hat die GEMA aber auch der/die Künstler ein Mitspracherecht. Die GEMA vertritt weltweit die Rechte von Interpreten und Komponisten. Egal wie ein Musikstück erworben wurde, auch über einen legalen Weg, also über den Erwerb einer CD oder einen andern Tonträger wie auch über den bezahlten Download, eine Weiterverwendung ist bei Strafe untersagt. So müssen auch öffentliche Lokale erst Lizenzgebühren zahlen bevor Musik abgespielt werden darf. Rundfunkstationen haben ebenfalls zu bezahlen, wobei hier die einzelnen gespielten Titel entlohnt werden. Möchte jemand also einen bestimmten Musiktitel auf einer Webseite einbringen muss erst die GEMA um eine Bewilligung ersucht werden, auch die Plattenfirma kann dies ablehnen. Nicht zuletzt hat auch der oder die Interpret/in noch ein Vetorecht. Ist jemandem die Webseite nicht genehm kann dem Webseitenbetreiber auferlegt werden den Song sofort zu entfernen. Es gibt im Internet Portale zu finden, wo GEMA-freie Musik zum kostenlosen Download angeboten wird und die dann auch bedenkenlos verwendet werden darf.
Social-Media und die Urheberrechte
Was für Webseiten verbindlich ist, gilt etwas abgeschwächt grundsätzlich auch für Veröffentlichungen in den Social-Medien. Musik und Texte sind genauso geschützt, während Bilder etwas liberaler gehandhabt werden. Aber auch hier gilt, wer dagegen ist, dass sein Bild in dem er einwandfrei zu erkennen ist veröffentlicht wird, kann sich dagegen wehren. Hier kommt das Gesetz zur Wahrung des Persönlichkeitsrechtes zur Anwendung. Kommentare sollten aber auch hier die Regeln von Anstand und Sitte nicht verletzen.
Zusammenfassung
Beim Erstellen einer Webseite ist tunlichst darauf zu achten keine Texte zu kopieren, bei nicht selbst gemachten Bildern muss das OK vor der Veröffentlichung eingeholt werden und bitte nicht darauf warten bis die erste Klage eingereicht wird. Musik ist besser wegzulassen, oder wenn es dann sein muss, nur GEMA-freie Musik hochladen.