Betreiber von einem Blog stellen sich mitunter die Frage ob sie sich gegen Risiken versichern können. Bietet eine Rechtschutzversicherung Schutz bei Unterlassungsansprüche? Es sind nur Schadenersatzansprüche versicherbar und eine Rechtschutzversicherung bietet Blogbetreibern somit keinen Schutz. Ein Passus unter Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen sagt aus, dass sich der Versicherungsschutz nicht auf die Wahrnehmung von rechtlichen Interessen aus folgenden Bereichen bezieht: • Patent- und Urheberrecht • Marken-Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrecht • Sonstige Rechte aus geistigem Eigentum • Kartellrecht • Geltendmachung oder Abwehr von Unterlassungsansprüchen des Bereiches Wettbewerbsrecht Mögliche Persönlichkeitsverletzungen sind nur mitversichert, wenn ein konkreter Schadensersatzanspruch von Seiten des Klägers besteht. Dieser muss in direktem kausalen Zusammenhang mit der Persönlichkeitsverletzung stehen. In der Regel wird es dann allerdings mit dem Versicherungsschutz sehr eng. Rechtsverletzungen vermeiden Für Blogbetreiber ist es wichtig zu wissen wie Rechtsverletzungen vermieden werden. Informationen die im World Wide Web bereitgestellt werden, liefern auch Informationen über den Blogbetreiber. Da Rechtsverstöße im Internet für ein großes Publikum zugänglich gemacht werden, sind diese auch einfach zu recherchieren und ziehen oftmals Rechtsstreitigkeiten nach sich. Für Rechtsverletzungen gibt es dann Abmahnungen, einstweilige Verfügungen sowie Klageverfahren, die für einen Blogbetreiber sehr teuer werden können. Haftungsfälle vermeiden und auf Abmahnungen richtig reagieren Es ist also wichtig zu wissen, wie Haftungsfälle vermieden und auf Abmahnungen richtig reagiert wird. Rund um die Veröffentlichungen im Blog kommen mehrere Verantwortliche in Betracht: • Der Betreiber vom Blog, der im Impressum benannt wird und inhaltlich der verantwortliche Informationsanbieter ist • Der Verfasser von einem Blogbeitrag • Der Verfasser von einem Kommentar zu einem Beitrag im Blog • Der Inhaber der Domain unter der ein Blog betrieben wird oder auch der admin-c Die Rechtsprechung unterscheidet dabei zwischen den unmittelbar und den mittelbar Verantwortlichen. Unmittelbar Verantwortliche können von einem Betroffenen mit einer kostenpflichtigen Abmahnung direkt an Anspruch genommen werden. Mittelbar Verantwortliche hingegen werden normalerweise erst auf die Rechtsverletzung hingewiesen und zur Löschung aufgefordert. Zu einer kostenpflichtigen Abmahnung für den mittelbar Verantwortlichen kommt es erst, wenn er die freiwillige Löschung verweigert. In diesem Fall folgt eine kostenpflichtige Abmahnung oder eventuell ein gerichtliches Verfahren. Welche Person unmittelbar oder mittelbar für den Rechtsverstoß verantwortlich ist, ist von der Beziehung desjenigen zum Rechtverstoß abhängig. • Der Verfasser von einem Blogbeitrag und der Verfasser von einem Kommentar sind für ihren Beitrag selbst verantwortlich und können, wenn sie ermittelt werden als unmittelbar Verantwortliche direkt in Anspruch genommen werden. • Der Anbieter von einem Blog haftet für selbstverfasste Beiträge ebenso wie für von ihm veröffentlichte Gastbeiträge direkt als unmittelbar Verantwortlicher. • Für Kommentare von Besuchern, die diese innerhalb des Blogs einstellen sieht die Rechtsprechung vor, dass der Blog-Betreiber als sogenannter Mitstörer haftet, wenn er den beanstandeten Beitrag trotz dem Hinweis auf den Rechtsverstoß nicht löscht. Unmittelbar Verantwortlich ist der Betreiber eines Blogs, wenn rechtswidrige Beiträge von Dritten durch den Hauptbeitrag vorhersehbar provoziert werden. • Wenn der Inhaber einer Domain und der Blog-Anbieter nicht identisch sind und die Domain als Plattform für Blog-Betreiber betrieben wird, haftet der Domain-Inhaber neben dem Blog-Betreiber als mittelbar Verantwortlicher. • Ob der Admin-C für die unter...
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