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Outsourcing – lass andere die Arbeit machen

31. Oktober 2014 Kommentare deaktiviert für Outsourcing – lass andere die Arbeit machen
Outsourcing – lass andere die Arbeit machen

Wer Online-Marketing betreiben will muss viel Zeit mitbringen, sich mit vielen Dingen auseinandersetzen und einige Talente mitbringen. Zuerst einmal muss man in der Lage sein Webseiten zu erstellen, Logo’s zu designen, Newsletter und Werbebanner zu erstellen, gute Texte zu schreiben und, und, und…! Muss man das wirklich alles selbst machen? NEIN! Für das Online-Marketing muss man kein Alleskönner sein. Man sollte nur die Dinge tun in denen man gut ist, alles andere kann man outsourcen. Profis die diese Arbeiten erledigen machen es besser und vor allem sehr viel schneller. Auf die eigenen Stärken konzentrieren Wer Arbeiten, die er nicht so gut kann von anderen machen lässt, kann sich auf seine Stärken konzentrieren. Heutzutage kann man nahezu alles outsourcen, vom Webseiten erstellen, über Texte schreiben bis hin zur Backend Betreuung. Outsourcing ist natürlich nicht kostenlos! Deshalb sollte man nur die Aufgaben extern erledigen lassen von denen man absolut keine Ahnung hat oder für die man zu viel Zeit investieren müsste. Wer sich stundenlang mit der Erstellung von einem Logo abmüht, sollte es sein lassen und stattdessen eine Newsletterserie erstellen oder etwas anderes machen was Kohle einbringt. Wer gute Texte schreiben kann, sollte seine Zeit ins Schreiben investieren und alles andere outsourcen. Diese Vorgehensweise ist effektiv und zufriedenstellender. Outsourcing Plattformen nutzen Was nützt es, wenn das selbst erstellte Banner nicht angeklickt wird? Nichts! E-Mails die nicht geöffnet werden oder Blogbeiträge die keiner lesen will führen auf jeden Fall nicht zum Ziel. Ebenso wenig kann man mit einer Squeezepage Geld verdienen, wenn die Texte nicht konvertiert sind. Wer das nicht kann sollte sich mit dem Thema Outsourcing befassen. Es gibt zahlreiche Outsourcing Plattformen, die ihre Leistungen günstig anbieten und ordentliche Arbeit abliefern. Es werden alle Bereiche abgedeckt, auch die von Vielen unbeliebte Buchhaltung. Bildquelle: ©Jorma Bork /...


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Allgemeine Geschäftsbedingungen – sind sie wichtig?

25. Oktober 2014 Kommentare deaktiviert für Allgemeine Geschäftsbedingungen – sind sie wichtig?
Allgemeine Geschäftsbedingungen – sind sie wichtig?

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGBs genannt, oder das Kleingedruckte in einem Vertrag kennt jeder. Wer über das Internet Geschäfte oder Verträge abschließen will, sollte die AGB in der Webseite integrieren. Eine gesetzliche Pflicht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden gibt es nicht, aber sie bieten die Möglichkeit Haftungsrisiken auszuschließen. Wenn das Internetportal keine AGB aufweist gelten die gesetzlichen Regelungen. Wer alle Risiken ausschließen will, lässt eine rechts- und abmahnsichere AGB vom Anwalt erstellen. Auf einige Klauseln sollte verzichtet werden In den AGBs gibt es ein paar Klauseln die oft Gegenstand von Abmahnungen sind. So sollte auf Teillieferungsklauseln verzichtet werden. Wer die Teillieferungsklausel in der AGB aufnimmt und darin regelt, dass Teillieferungen zulässig sind verstößt gegen das BGB. „Für den Kunden zumutbare Teilleistungen sind zulässig“ ist ebenfalls eine Regelung mit der man sich auf dünnem Eis bewegt, aber wahrscheinlich nicht abgemahnt wird. Besser ist in diesem Fall auf die Klausel zu verzichten. Die Kunden während dem Bestellvorgang wählen zu lassen, ob sie mit Teillieferungen einverstanden sind. Haftungsausschluss – eine heikle Klausel Salvatorische Klauseln sind fast immer überflüssig, da bei Unwirksamkeit oder einer Regelungslücke gegenüber den Verbrauchern immer die gesetzlichen Regelungen gelten. Außerdem kann es auch hier zu Abmahnungen kommen. Haftungsfreistellungen sind auch heikle Klauseln, die mitunter gegen § 309 Nr. 7a BGB verstoßen. Ein Haftungsausschluss regelt oft das leicht fahrlässige Handeln und geht bei Verletzung von Gesundheit, Körper und Leben zu weit. Bei Haftungsfreistellungsklauseln muss ganz genau darauf geachtet werden, dass für die Haftung bei Verletzung von Gesundheit, Körper und Leben kein Ausschluss erfolgt. Erfüllungsortvereinbarungen sind ausschließlich im kaufmännischen Rechtsverkehr zulässig. Die Anwendung der Erfüllungsortsklausel verstößt gegen §§307, 269 BGB. Für Gerichtsstandvereinbarungen gilt das gleiche und im nicht-kaufmännischen Verkehr verstoßen diese gegen §§ 38, 689 II ZPO. Hier ist genauestens zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbrauchergeschäfte und Geschäfte mit Unternehmen zu unterscheiden. Es gibt noch viele andere mögliche Risiken in den AGBs, wie sich auch in der dazu ergangenen umfangreichen Rechtsprechung zeigt. AGB rechts- und abmahnsicher erstellen lassen Es gibt AGBs die im Internet zum Download bereitgestellt werden. Diese sind allgemein gehalten und in der Regel von jedem nutzbar, aber nicht zu empfehlen. Wer keine eigene AGB erstellen will, kommt vielleicht auf die Idee die eines Konkurrenten zu kopieren. Aber auch davon ist abzusehen, denn zum einen weiß man nicht ob darin alles korrekt ist und zum anderen handelt es sich dabei um einen abmahnfähigen Urheberrechtsverstoß. Dann besteht natürlich auch noch die Möglichkeit eine ganz individuelle AGB von einem Anwalt erstellen zu lassen. Das kostet zwar ein paar Euro, dafür ist die AGB dann aber rechts- und abmahnsicher. Bildquelle: © Markus Wegner /...


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E-Mail-Marketing ist ein Teil der modernen Kundenpflege

22. Oktober 2014 Kommentare deaktiviert für E-Mail-Marketing ist ein Teil der modernen Kundenpflege
E-Mail-Marketing ist ein Teil der modernen Kundenpflege

E-Mail-Marketing ist eine Disziplin die man dem Online-Marketing und dem Direktmarketing zuordnen kann. Unternehmen nutzen es um die bestehenden Kundenkontakte auszubauen und zu festigen. Der Name sagt schon, dass dieser Bereich des Marketings durch das Versenden von E-Mails erfolgt. Im Rahmen des E-Mail-Marketings kann man zwischen zwei verschiedenen Herangehensweisen unterscheiden. Wenn sich zum Beispiel ein Unternehmen mit dem Versand von E-Mails gezielt an einzelne Personen richtet, ist das die sogenannte one-to-one-Kommunikation. Richtet sich das Unternehmen mit einer E-Mail allerdings an beliebig viele Personen ist von einer one-to-many-Kommunikation die Rede. Wenn diese Form des E-Mail-Marketings ausartet handelt es sich um den sogenannten Spam, der nicht nur die Postfächer füllt, sondern wirtschaftlich einen enormen Schaden anrichtet. E-Mail-Marketing unumgänglich für den effektiven Kundenkontakt Im Rahmen der modernen Kundenpflege und des effektiven Kundenkontakts ist der Einsatz von E-Mail-Marketing nahezu unumgänglich. Den Unternehmen stehen innerhalb des Marketing-Instruments allerdings Tools zur Verfügung, mit deren Hilfe sie den Kundenkontakt pflegen können. Ein Beispiel ist der klassische Newsletter oder der Einsatz von E-Mailings. Beim E-Mailing werden in unregelmäßigen Abständen E-Mails versendet um die Kunden auf ein neues Produkt oder eine aktuelle Aktion des Unternehmens aufmerksam zu machen. Der Newsletter hingegen erscheint in regelmäßigen Abständen. Unternehmen versenden den Newsletter an den Kundenstamm und informieren damit über bevorstehende Events und wichtige Ereignisse, die für die Kunden relevant sind. Im Newsletter oder normalen Mailing sind Call-to-Action enthalten. Das können unter anderem Hyperlinks und verlinkte Bilder sein mit denen die Abonnenten des Newsletters auf die jeweilige Landing-Page des Unternehmens weitergeleitet werden. Richtlinien beachten, um Abmahnungen zu vermeiden Ein Unternehmen das die Möglichkeiten des E-Mail-Marketings nutzen möchte, muss einige Richtlinien beachten, um die Abmahnung mit Geldstrafen zu vermeiden. Eine E-Mail darf grundsätzlich nur an einen Kunden gesendet werden, wenn dieser ausdrücklich seine Genehmigung dafür erteilt hat. Zu beachten ist auch dass der Aufbau und die Gestaltung professionell und klar strukturiert sind. Soziale Netzwerke sind perfekte Propaganda-Tools Netzwerke wie Twitter, Facebook und Xing sind ebenfalls bestens geeignet um auf Neuigkeiten aufmerksam zu machen. Die Chance dass sich User eingehender für ein Produkt, eine Dienstleistung oder einfach nur über das Unternehmen informieren wollen ist sehr groß. Über soziale Netzwerke können Unternehmen jeder Größenordnung relativ einfach neue Kunden gewinnen. Das beutete zwar zusätzliche Arbeit, aber auf diese Propaganda-Tools sollte nicht verzichtet werden. Bildquelle:© Stephanie Hofschlaeger /...


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Datenmissbrauch im Internet vorbeugen

24. September 2014 Kommentare deaktiviert für Datenmissbrauch im Internet vorbeugen
Datenmissbrauch im Internet  vorbeugen

Internet-Nutzer hinterlassen in sozialen Netzwerken, beim Online-Shopping oder in Suchmaschinen persönliche Daten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten Datenmissbrauch zu verhindern. Zuerst einmal sollte niemand mehr eigene Daten preisgeben als unbedingt nötig. Das ist beim Online-Shopping ebenso wichtig wie in sozialen Netzwerken. Die E-Mail Adresse wird mitunter öfter als notwendig preisgegeben, was bei Gewinnspielen und Foren nicht immer gut ist. Hier sollte jeder Verbraucher aufmerksam sein und die Seriosität hinterfragen. Wer seine E-Mail-Adresse zu leichtfertig angibt muss sich über Spam-Mails im Posteingang nicht wundern. Datensicherheit beim Online Einkaufen Wer gerne und oft im Internet einkauft sollte sich vor unseriösen Online-Shops in acht nehmen. Die Zahlung per Kreditkarte oder Einzugsermächtigung ist bequem, hier ist aber darauf zu achten, dass die Zahlungsdaten nicht unverschlüsselt übertragen werden. Diese können sonst leicht abgefangen und missbraucht werden. Es gibt immer noch sehr viele Online-Verkäufer die gegen die Bedingungen ihrer Bank verstoßen indem sie Daten unverschlüsselt senden. Verbraucher sollten vor dem Senden der Zahlungsdaten kontrollieren ob das Schloss-Symbol im Browserfenster oder ein https in der URL zu sehen ist. Daran ist die garantiert verschlüsselte Datenübertragung zu erkennen. Gespeicherte Passwörter ein Sicherheitsrisiko Das Surfen im Internet wird durch gespeicherte Passwörter erleichtert weil das lästige Einloggen entfällt. Wer allerdings öffentliche Computer benutzt sollte darauf verzichten. Über Cookies, die auf dem PC abgelegt werden, werden die Passwörter gespeichert. Wenn die Cookies nicht gelöscht werden, erfolgt die Anmeldung des nächsten Nutzers automatisch mit diesem Account. Die meisten Menschen wissen nicht, dass es Computerviren gibt die Cookie-Listen ohne deren Zustimmung auslesen. Um es Betrügern schwer zu machen Passwörter zu knacken ist eine Kombination von Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen ratsam. Für verschiedene Anwendungen sind unterschiedliche Passwörter zu verwenden. Außerdem sollten Passwörter und Sicherheitsfragen, die nur der Nutzer selbst beantworten kann, regelmäßig geändert werden. Damit können sich Verbraucher zusätzlich vor Datenmissbrauch schützen. Allgemeine Geschäftsbedingungen immer lesen Bei sozialen Netzwerken und Internet-Diensten ist oft die Registrierung der Nutzer erforderlich. Viele stimmen den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ohne diese zu lesen. Die Lektüre ist zwar nicht spannend, sollte aber ebenso wie die Datenschutzerklärungen unbedingt gelesen werden. Nur so erfahren die Nutzer wie mit ihren Daten verfahren wird. Bei Facebook beispielsweise gibt es einiges zu beachten. Wenn der „Gefällt mir“ Button auf einer Internetseite gedrückt wird und der Nutzer gleichzeitig bei Facebook angemeldet ist, wird die Information über den Besuch der jeweiligen Webseiten an das soziale Netzwerk weitergegeben. Selbst wenn der Button nicht gedrückt wird erfolgt die Übertragung der Information, die dem Nutzerprofil zugeordnet werden kann. Bildquelle: © Rainer Sturm /...


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Obdachlos im Internet

21. September 2014 Kommentare deaktiviert für Obdachlos im Internet
Obdachlos im Internet

Wer keine eigene E-Mail-Adresse hat ist im Internet ein Obdachloser, denn ohne Adresse für den Briefkasten kann die elektronische Post nicht zugestellt oder versendet werden. Ein E-Mail-Postfach sollte jeder besitzen, der das Internet nutzt. Die Adresse wird vom Nutzer selbst ausgewählt. Allerdings ist zwischen einer originären E-Mail-Adresse, wie käthchen@mustermix.de und einer sogenannten E-Mail-Alias zu unterscheidenBei Alias handelt es sich um eine Scheinadresse über die vom Versender unbemerkt die E-Mails in ein anderes Postfach weitergeleitet werden. Für Otto Normalverbraucher ist eine E-Mail-Alias eigentlich nicht interessant, für Unternehmen umso mehr, wenn zu einem Mitarbeiter verschiedene E-Mail-Adressen gehören. Grundsätzlich sollte für jede real existierende Person ein elektronisches Postfach angelegt werden. Ein eigenständiges Postfach im POP3-Stabdard kann eine Alias-Adresse nicht ersetzen. Aus diesem Grund sollten so viele POP3-Adressen bestellt werden, wie genutzt werden. Bei vier Personen mit jeweils einer eigenen E-Mail-Adresse wären das vier POP3-Postfrächer. Originäre E-Mail-Adresse und E-Mail-Alias Bei jedem Hostingangebot ist E-Mail ein wichtiges Leistungsmerkmal. Große Unterschiede gibt es zum Teil bei den im Hostingpaket enthaltenen E-Mail-Adressen zur Domain. Beim Hosting-Angebot ist ganz wichtig zwischen der bereits erwähnten originären E-Mail-Adresse und der E-Mail-Alias zu unterscheiden. In einigen Hosting-Paketen werden E-Mail-Alias in großer oder sogar unbegrenzter Anzahl angeboten. Der Nutzen ist allerdings sehr gering, denn die Zahl der real existierenden elektronischen Postfächer ist viel wichtiger. Diese Postfächer werden als POP3 oder IMAP bezeichnet. Da die Funktionalität von POP3-Postfächern eher simpel ist eignen sie sich hauptsächlich für private Nutzer. Der IMAP-Standard hingegen ist ideal für professionelle Anwender und mittlere bis große Unternehmen. Freemail die kostenlose E-Mail-Adresse Um eine E-Mail-Adresse zu bekommen wird keine Webhosting-Leistung benötigt. Kostenlose E-Mail-Dienste, die Freemail genannt werden, werden von verschiedenen Anbietern zur Verfügung gestellt und in der Regel durch Werbung finanziert. Das senden und erhalten von E-Mails ist als Basis-Leistung kostenlos. Andere Funktionen sind gegen Bezahlung zubuchbar. Im Vergleich zu spezialisierten Programmen, wie Outlook, ist die Verwaltung der E-Mails leider umständlich und weniger funktional. Deshalb bieten die meisten Anbieter von Freemails ihren Nutzern die Möglichkeit den E-Mail-Verkehr über spezielle Programme zu organisieren. Webhosting-Provider bieten den Webmail-Service mitunter als kostenlose Leistung in den Hosting-Paketen an, die leider oft nur als reine Notlösung fungieren, wenn der Nutzer nicht vom eigenen PC darauf zugreifen möchte. Bildquelle: © wobigrafie /...


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Barrierefreie Webseiten für Menschen mit Behinderungen

10. September 2014 Kommentare deaktiviert für Barrierefreie Webseiten für Menschen mit Behinderungen
Barrierefreie Webseiten für Menschen mit Behinderungen

Wer eine gute Website erstellen will, sollte auch an Menschen mit Behinderungen und alte Menschen denken und diese barrierefrei gestalten. Barrieren können körperlicher und technischer Natur sein. Für Menschen mit motorischen und/oder sensorischen Einschränkungen sind viele Webseiten ungeeignet, weil sie die angebotenen Informationen nicht erfassen und nötige Eingaben nicht tätigen können. Für die Erstellung von barrierefreien Websites gibt es Richtlinien – die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Es handelt sich dabei um die Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) und des World Wide Web Consortiums (W3C). Der Kern vieler Spezifikationen ist die WCAG, die von der WAI erarbeitet wurde um barrierefreies Internet zu fördern. Die praktische Umsetzung der Richtlinien steckt in Deutschland noch in den Kinderschuhen. Durch die gesetzliche Verankerung in der „Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung“, kurz BITV genannt, wird die praktische Umsetzung gefördert. Anforderungen an barrierefreies Webdesign für Sehbehinderte Viele Menschen leiden an einer Sehstörung, wie Blindheit und Farbenblindheit. Die visuelle Wahrnehmung ist für Blinde nicht möglich, deshalb wird ihr Problem beim Surfen im Internet mit einem Screenreader gelöst, der nur den reinen Text wiedergibt. Bilder, Animationen usw. werden nicht wiedergegeben. Die Anforderungen sind: der semantisch korrekte Einsatz von strukturierenden HTML-Elementen. Struktur und Gliederung müssen sinnvoll sein. So sind Überschrifthierarchien einzuhalten (h1, h2, h3 usw.), Absätze (p), Listen ((ul, ol, li) und Tabellen werden ausschließlich für sinnvoll tabellarisch darstellbare Daten verwendet. Für multimediale Seitenelemente sind aussagekräftige Alternativinhalte erforderlich. Mit alt-Attribute für Bilder wird anstelle der Bilder der Text dargestellt. Grafiken mit informativem Wert sollen den Inhalt wiedergeben, Präsentationsgrafiken hingegen sollen leere alt-Attribute (alt=““) besitzen. Zu Flash soll nicht nur eine Benachrichtigung sondern eine echte Alternative geboten werden. Bei Videos und Animationen ist eine Beschreibung des Inhalts sinnvoll. Inhalt und Design sind zu trennen und Text in Grafiken zu vermeiden. Darüber hinaus sind Meta-Informationen zu verwenden um beispielsweise die Sprache festzulegen. Anforderungen an barrierefreies Webdesign für Menschen mit motorischen Einschränkungen Das Problem bei Menschen mit motorischen Einschränkungen ist, dass sie ihre Körperbewegungen nur bedingt kontrollieren können. Je nach Art der Einschränkung können Mausbewegungen langsam bzw. schwerfällig oder ruckartig sein. Dadurch sind Klicks auf kleine Schaltflächen besonders schwer auszuführen. Abhilfe schaffen spezielle Tastaturen die anstatt der Mäuse eingesetzt werden. Um auch diesen Menschen den Zugang zur eigenen Webseite zu ermöglichen sollten Schaltflächen und Verlinkungen im anklickbaren Bereich nicht zu klein sein. Unnötig lange Mauswege sind zu vermeiden und mit der Maus sollen alle Felder sinnvoll erreichbar sein. Da Ziffern durch Mehrtastendruck mitunter eine Hürde sind, sollten bei Formularen Beispielangaben vorhanden sein. Bei motorischen Einschränkungen sind zudem Dynamische Drop-Down-Menüs hilfreich, denn die Zeitverzögerung erlaubt es den Nutzern auch vom Feld abzurutschen. Doppelklicks sollten natürlich nicht gefordert werden und auf unnötige Javascript-, Flash- und andere Spielereien ist ebenfalls zu verzichten. Anforderungen an barrierefreies Webdesign für Gehörlose Da Gehörlose keine akustischen Signale wahrnehmen können, dürfen Informationen natürlich auch nicht rein akustische ausgegeben werden. Sounds können durch optische Effekte unterstützt werden und bei Videoclips kann ein Untertitel oder die Gebärdensprache eingesetzt werden. Anforderungen an barrierefreies Webdesign für Menschen mit kognitiven Einschränkungen Menschen denen ihre geistigen Fähigkeiten...


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